Verlust des Widerrufsrecht

Verlust des Widerrufsrechts

Waren Sie damit einverstanden und haben ausdrücklich verlangt, dass BÄCKER Immobilien vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnt. (§ 357 Abs. 8 BGB) So ist, bei vollständiger Vertragserfüllung durch BÄCKER Immobilien Ihr Widerrufsrecht verloren. (§ 356 Abs. 4 BGB)

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