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Gut zu wissen: Fakten zum Energieausweis

Ohne ihn geht’s nicht: Ob Sie Ihr Zuhause neu bauen, baulich verändern oder erweitern möchten, ein Energieausweis ist laut Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht. Auch bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes muss er (oder eine Kopie davon) bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Der Energieausweis fasst Kennwerte zur Energieeffizienz eines Gebäudes zusammen. Für viele Verkaufs- und Vermietungssituationen ist er nicht nur „nice to have“, sondern eine Pflichtunterlage, die rechtzeitig vorliegen sollte.

  • Bei Verkauf/Vermietung muss der Energieausweis spätestens zur Besichtigung vorliegen
  • Es gibt Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
  • Ohne Energieausweis drohen, dem Eigentümer, Bußgelder
  • Gültigkeit: 10 Jahre ab Ausstellung

Warum ist der Energieausweis wichtig?

Die Idee hinter dem Energieausweis ist durchaus sinnvoll: Deutschland muss Energie einsparen und hat das Ziel, Gebäude in Zukunft klimaneutral zu betreiben. Deshalb gibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV), die unter anderem den Besitz eines Energieausweises für Gebäude vorschreibt.

Welche Energieausweise gibt es?

In Deutschland gibt es zwei Varianten des Energieausweises. Beide zeigen, wie energieeffizient ein Gebäude ist und helfen Käufern oder Mietern, Immobilien besser zu vergleichen.

 

1) Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis)
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung. Bewertet werden unter anderem Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser) und weitere energetische Eigenschaften. Vorteil: Das Ergebnis ist weitgehend unabhängig davon, wie einzelne Bewohner tatsächlich heizen oder lüften.

 

2) Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis)
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den gemessenen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Das macht ihn oft einfacher zu erstellen, allerdings hängt der Wert stärker vom Nutzerverhalten ab, zum Beispiel von Heizgewohnheiten, Leerstand oder der Anzahl der Personen im Haushalt.

 

Wichtig: Energieausweise gibt es jeweils für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (z.B. Büro, Praxis, Halle). Welche Variante in Ihrem Fall zulässig oder erforderlich ist, hängt vor allem von Gebäudetyp, Baujahr und Anlass (Verkauf oder Vermietung) ab.

Wann brauche ich welchen Energieausweis?

Welche Art von Energieausweis Sie benötigen, hängt vor allem von Gebäudetyp, Baujahr ab.

Bedarfsausweis: wann ist er Pflicht?
Ein Energiebedarfsausweis ist in der Regel erforderlich, wenn:

  • es sich um einen Neubau handelt (es gibt noch keine Verbrauchsdaten), oder
  • es ein Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen ist und der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und das Gebäude energetisch nicht mindestens dem Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 entspricht (typisch: unsanierter Altbau).

Verbrauchsausweis: wann ist er möglich?
Ein Energieverbrauchsausweis ist meist ausreichend, wenn:

  • es sich um ein Wohngebäude mit mindestens 5 Wohnungen handelt, oder
  • ein Wohngebäude zwar älter ist, aber energetisch modernisiert wurde (mindestens Standard Wärmeschutzverordnung 1977), und
  • Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorliegen.

Praxis-Tipp:
Wenn Sie frei wählen dürfen, ist der Bedarfsausweis oft aussagekräftiger, weil er die Gebäudequalität unabhängig vom Nutzerverhalten abbildet. Der Verbrauchsausweis ist dagegen häufig schneller und kostengünstiger, sofern belastbare Verbrauchswerte vorhanden sind.

 

Und wenn meine Immobilie keinen Energieausweis hat?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, aber keinen Energieausweis vorliegen haben, sollten Sie ihn schnellstmöglich erstellen lassen, sonst drohen empfindliche Bußgelder. Ein Energieausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig.

Übrigens: Auch bei Immobilienanzeigen in der Zeitung oder online müssen bestimmte Kenndaten aufgelistet werden.

Fragen zum Energieausweis? Wir helfen gerne.

Ob Haus, Wohnung oder Geschäft: Wir prüfen gerne den bestehenden Energieausweis Ihrer Immobilie auf seine Gültigkeit. Auch bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bei Bedarf erhalten Sie den Energieausweis direkt von uns.

Energieausweis – Mini-FAQ

Wann muss ich den Energieausweis vorlegen?

  • Bereits im Inserat: Pflichtangaben (falls vorhanden, ansonsten der Hinweis: in Bearbeitung)
  • Spätestens zur Besichtigung
  • Wenn es keine Besichtigung gibt: auf Nachfrage unverzüglich
  • Nach Vertragsabschluss: Übergabe an Käufer oder neuen Mieter

Bedarf oder Verbrauch: Welcher passt wann?

    Bedarfsausweis (Energiebedarfsausweis)

  • Pflicht bei Neubau
  • Pflicht bei Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag vor 01.11.1977 und nicht auf Standard Wärmeschutzverordnung 1977 saniert
  • sinnvoll, wenn keine verlässlichen Verbrauchsdaten (3 Jahre) vorliegen
  • basiert auf Berechnung (Gebäudehülle + Anlagentechnik), weniger abhängig vom Nutzerverhalten

  Verbrauchsausweis (Energieverbrauchsausweis)

  • meist möglich bei Wohngebäuden ab 5 Wohneinheiten
  • möglich bei kleineren Wohngebäuden, wenn energetischer Standard passt und 3 Jahre Verbrauchsdaten vorhanden sind
  • basiert auf tatsächlichem Verbrauch der letzten 3 Jahre, stärker nutzerabhängig

Wie lange ist er gültig?

  • 10 Jahre

Was droht ohne Energieausweis?

  • Bußgeld bis 10.000 €

Prüfen Sie meinen vorhandenen Ausweis?

  • Ja