Oldenburg Gewerbegebiet Tweelbäke - helle Büroräume im Obergeschoss

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ImmoNr 004-806
Nutzungsart Gewerbe
Vermarktungsart Miete
Objektart Büro/Praxen
Objekttyp Bürofläche
PLZ 26135
Ort Oldenburg (Oldenburg) / Tweelbäke-West
Land Deutschland
Gesamtfläche 90 m²
Anzahl Zimmer 3
Netto Kaltmiete 650 €
Nebenkosten 190 €
Außen-Provision 3,57 Monatsmieten inkl. ges. MwSt.
Kaution 3 Kaltmieten
ImmoNr 004-806 Nutzungsart Gewerbe
Vermarktungsart Miete Objektart Büro/Praxen
Objekttyp Bürofläche PLZ 26135
Ort Oldenburg (Oldenburg) / Tweelbäke-West Land Deutschland
Gesamtfläche 90 m² Anzahl Zimmer 3
Netto Kaltmiete 650 € Nebenkosten 190 €
Außen-Provision 3,57 Monatsmieten inkl. ges. MwSt. Kaution 3 Kaltmieten

Objektbeschreibung: Dieses schöne, helle Bürofläche befindet sich im Oldenburger Hauptgewerbegebiet Tweelbäke.

Die zur Disposition stehende Räumlichkeiten befindet sich im 1. OG eines Bürohauses. Die Fläche teilt sich in drei Büroräume, einen Personalraum mit Einbauküche sowie einen WC-Bereich und einen Abstellraum auf.

Ergänzt wird das Büro durch einen weitläufigen Balkon und einen Stellplatz. Weitere, öffentliche Parkplätze sind an der Straße.

Die Räumlichkeiten werden, wie besehen vermietet. Bei Bedarf ist der Vermieter bereit, Renovierungen vorzunehmen, die gesondert verhandelt werden.

Die Kosten für den Strom-, und Gaserbrauch sind direkt an den Energieversorger zu entrichten.

Die Mietpreise verstehen sich zzgl. ges. MwSt.

Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr 1983
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 31.08.2027
Energieeffizienzklasse G
Endenergiebedarf 230,9 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis 1983
wesentlicher Energieträger Gas
Energieausweisdaten
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr 1983
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 31.08.2027
Energieeffizienzklasse G
Endenergiebedarf 230,9 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis 1983
wesentlicher Energieträger Gas

Lage: Dieses Gewerbeobjekt befindet sich im, am Oldenburger Autobahnkreuz Ost gelegenen, Gewerbegebiet Oldenburg-Tweelbäke. Es handelt sich um das größte und somit bedeutendste Gewerbegebiet der Stadt Oldenburg. Der Standort gewährleistet eine gute Infrastruktur. Die Zufahrten sind alle für Schwerlastverkehr zugelassen. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Buslinienverkehr ist ebenfalls gegeben.
Im Umfeld sind ausschließlich Gewerbegebetriebe unterschiedlichster Art angesiedelt. Neben grundstückseigenen Stellplätzen bestehen Parkmöglichkeiten an der Straße.

Ausstattung: - großzügige, helle Räume
- Einrichtung eines Schulungsraums möglich
- hohe Decken
- Laminatfußboden
- Badezimmer
- Personalraum mit Einbauküche
- eigene Versorgungsanschlüsse
- großzügiger Eckbalkon
- 1 PKW Stellplatz am Haus

Sonstiges: Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Mietvertrages, berechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bezogen auf den Netto-Mietpreis. Wir erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Mieter (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Die Maklerprovision ist verdient und fällig, sobald durch die Vermittlung des Nachweises ein Mietvertrag zum Abschluss gekommen ist. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen weiterreichende Informationen nur zu kommen lassen können, wenn wir Ihre kompletten Daten, wie Name, Adresse und Telefonnummer vorliegen haben. Widerrufsrecht: Ihr Widerrufsrecht ist in §355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt) und schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bindungen. Sie als Verbraucher, haben das Recht, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen. Haftung: Die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. stammen vom Veräußerer bzw. Vermieter, daher übernimmt wir keine Haftung. Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten und diese Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt. Irrtum und Zwischenvermietung bleiben uns vorbehalten.

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